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Lücken im sozialen Sicherungsnetz durch den digitalen Arbeitsmarkt?

Beitrag von Mag.a Helena Ziegler

 

Digitale Plattformen stellen das geltende Recht vor neue Herausforderungen. Welchen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsstatus haben aber Crowdworker und welche Auswirkungen hat die rechtliche Ausgestaltung der Marktordnung der Plattform auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung?

Arbeiten am digitalen Arbeitsmarkt

Durch die Digitalisierung und den verstärkten Wunsch nach mehr Arbeitsflexibilität – sowohl auf Seiten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – ist ein neuer digitaler Arbeitsmarkt entstanden, auf dem sich einige wenige Crowdworkingplattformen als Hauptakteure etabliert haben. Durch die Nutzung von Plattformen kommt es unweigerlich zu einer Dreipersonalität im digitalen Raum zwischen dem Auftraggeber (sog. Crowdsourcer), dem Crowdworker und dem Plattformbetreiber, über dessen Plattform die Microtasks erbracht werden. Große Arbeitspakete werden in einzelne Microtasks aufgeteilt und zur Abarbeitung an die Crowd weitergeleitet. Je nach Ausgestaltung der Plattform werden die Microtasks im Anschluss wieder von der Plattform zu einem Gesamtprojekt zusammengesetzt und dem Crowdsourcer übermittelt.

Gestaltung von Marktordnungen auf digitalen Märkten

Um eine Plattform und deren digitalen Arbeitsmarkt überhaupt nutzen zu können, muss jede Nutzerin und jeder Nutzer eine Nutzungsvereinbarung mit dem Plattformbetreiber abschließen. Die Möglichkeiten zur Gestaltung des Marktes obliegen dem Plattformbetreiber, der die unterschiedlichen Nutzungsarten im Rahmen der Marktordnung vorgibt. Die Marktordnung hat als privatrechtliches Rahmenwerk Einfluss auf die einzelnen Microtask-Verträge, deren Vertragsparteien und auch auf die Frage, welches Vertragsverhältnis als Anknüpfungspunkt für die Begründung der Pflichtversicherung zählt.

Bruchstellen in der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Crowdworker

Das geltende österreichische Sozialrecht, dessen Konzeption für die sozialrechtlichen Schutzbestimmungen grundsätzlich von einem bilateralen Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden und einem klassischen (Vollzeit-)Normalarbeitsverhältnis ausgeht, wird durch die Nutzung digitaler Plattformen auf den Prüfstand gestellt. Bei atypischen Arbeitsformen können daher Lücken in der Absicherung auftreten. Die jeweils geschlossenen Einzelvereinbarungen über die Erbringung eines Microtasks sind von vornherein als nur sehr kurzfristig angelegte Vertragsverhältnisse zu werten und weichen daher vom klassischen Normalarbeitsverhältnis, welches auf längere Dauer angelegt ist, deutlich ab. Damit ergeben sich Bruchstellen und Lücken in der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung in der neuen Realität der Plattformökonomie.

2. Juli 2021



Mag.a Helena Ziegler

ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilrecht, Abteilung für Grundlagenforschung, an der Johannes Kepler Universität Linz.

© Fotostudio Ulli Engleder

 

Literatur zum Thema

Crowdwork & Sozialversicherung

Lücken in der Absicherung am digitalen Arbeitsmarkt

Crowdwork & Sozialversicherung

Veröffentlicht 2021
von Helena Ziegler bei facultas
ISBN: 978-3-7089-2120-4

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