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Juristisches Begründen
Argumentations- und Prüfungstraining für ein zentrales Studienziel
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Veröffentlicht 2013, von Otto Lagodny bei facultas, Nomos
ISBN: 978-3-7089-1036-9
Auflage: 1. Auflage
160 Seiten
23 cm x 15.3 cm
Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung ...
Beschreibung
Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.
Das Buch soll den Irrtum beseitigen, das Jus-Studium habe etwas mit Auswendiglernen zu tun. Es geht vielmehr zentral um die Fähigkeit, Entscheidungen begründen zu können. Dazu muss man die Sach- und Regelungszusammenhänge verstanden haben. Hierzu gibt das Buch Anregungen, die von Beginn an verfolgt werden sollten: Wie gelangt man etwa von einer „Alltagsbegründung“ über eine Begründung „aus dem Rechtsgefühl heraus“ hin zu einer juristisch gehaltvollen und methodisch überzeugenden Begründung. Letzteres wird in der Praxis ständig für unbekannte und auch ungewohnte Situationen erwartet. Dafür ist es völlig sinnlos, z. B. die Judikatur oder ein Lehrbuch auswendig gelernt, aber nicht verstanden zu haben. Die Konzeption schließt auch die Frage ein: Was ist keine juristische Begründung. Daran kann Studierenden auch verdeutlicht werden, warum eine Klausurlösung mit „nicht genügend“ bewertet wird, „obwohl“ man doch „15 dicht beschriebene Seiten abgegeben“ hat.